Abschlussretter

Auftragsverarbeitungsvertrag

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: 1. September 2026

Dieser Vertrag ist Bestandteil des Nutzungsvertrags über Abschlussretter und gilt mit dessen Abschluss als vereinbart. Eine gegengezeichnete Ausfertigung stellen wir auf Anfrage an [email protected] bereit.

1. Parteien und Gegenstand

Zwischen dem Kunden des Dienstes Abschlussretter (nachfolgend „Verantwortlicher") und der Klartakt Limited, Office 2, 12A Lower Main Street, Lucan, Dublin, K78 X5P8, Irland (nachfolgend „Auftragsverarbeiter").

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes personenbezogene Daten, die der Verantwortliche übermittelt, insbesondere durch die Weiterleitung von Angebots-E-Mails in Blindkopie (BCC) oder durch manuelle Eingabe. Dauer der Verarbeitung ist die Laufzeit des Nutzungsvertrags.

2. Art, Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; der Verantwortliche übermittelt solche Daten nicht.

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

4. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung. Der Verantwortliche kann Kontrollen in Form schriftlicher Auskünfte verlangen; Vor-Ort-Prüfungen sind nach angemessener Ankündigung während der Geschäftszeiten möglich, soweit ein berechtigter Anlass besteht.

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail; der Verantwortliche kann der Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Mit jedem Unterauftragsverarbeiter bestehen Verträge, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen.

6. Übermittlungen in Drittländer

Verarbeitungen finden grundsätzlich in Rechenzentren in der Europäischen Union statt. Soweit Unterauftragsverarbeiter mit Sitz in den USA eingesetzt werden (Anlage 2), stützt sich die Übermittlung auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework, ergänzend auf Standardvertragsklauseln.

7. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO sowie ergänzend die Haftungsregelung des Nutzungsvertrags. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Nutzungsvertrag geht in datenschutzrechtlichen Fragen dieser Vertrag vor. Es gilt das Recht, das auch für den Nutzungsvertrag gilt.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

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